Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Reisebedingungen

1. Reisevertrag
1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach der Reisebeschreibung im Internet und der schriftlichen Reisebestätigung vom Vermieter. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Vermieter zustande. Die Reisebestätigung wird per E-Mail erfolgen.
1.2 Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen sowie Anmeldungen per Telefax und Internet.
1.3 Der Reiseanmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen - z.B. Kinderermäßigung oder Sitzplatzbuchung Infant/Kind - ist das Alter bei Reiserückkehr und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchung anzugeben. Bei falscher Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt zutreffenden Reisepreis entsprechend unserer Ausschreibung vorgenommen.

2. Zahlung
2.1.1 Geht der Reisepreis nicht sofort oder innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung ein , so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird der Vermieter die gemäß Ziffer 4 berechneten Kosten als Schadensersatz geltend machen.
2.1.2 Sofern die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte eingeräumt wird und auch bei der Buchung davon Gebrauch gemacht wird oder die Zahlung per Lastschrift erfolgt und der Reisende sein schriftliches Einverständnis gegeben hat, erfolgt die Abbuchung von dem angegebenen Konto zu den gleichen Zeitpunkten.
2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
2.3 Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

3. Änderungen
3.1 Der Vermieter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese auf Grund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Über solche Änderungen wird der Vermieter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von drei Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.
3.2 Ersatzteilnehmer/Namensänderung
Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Neben den entstehenden Mehrkosten wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 0 pro Person berechnet.

4. Rücktritt
4.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers - Dieser Rücktritt sollte im Interesse des Reiseteilnehmers schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Nichtantritt der Reise wird wie ein Rücktritt gewertet. Die Höhe der Rücktrittskosten ist von der gewählten Leistung abhängig. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen in Prozenten des Reisepreises:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
- bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%
- bis zum   5. Tag vor Reisebeginn 90%
- am Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen 100%
4.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
5.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Vermieter kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
5.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Vermieter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen.
5.3 Der Vermieter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

6. Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung  wird empfohlen.

7. Haftung
7.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, dem Vermieter gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
7.2.1 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
7.2.2 Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

8. Mitwirkungspflicht
8.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.2 Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen.

9. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
9.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten eine Niederschrift erstellt werden.
9.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend machen.
9.3 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
9.4 Nach Ablauf der Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn dieser ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sein sollte.
9.5 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters  oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren nach 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Datenschutz und Sonstige Bestimmungen
Alle dem Vermieter zur Verfügung gestellten personenbezogenen (pb) Daten werden vom Vermieter unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetzes) gespeichert und verarbeitet. Es werden nur solche pb Daten verarbeitet und an Partner weiter gegeben, die zur Vertragserfüllung notwendig sind (Zweckbindung) Die Mitarbeiter der Firma Abergut-fewo  sind gemäß § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Die Reiseteilnehmer haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten. Unter Umständen können einer Löschung vorrangige gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Eine Nutzung ihrer pb Daten zu Werbezwecken findet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen statt. Der Verwendung ihrer pb Daten zu diesen Zwecken können die Reiseteilnehmer jederzeit durch eine kurze schriftliche Mitteilung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! widersprechen. Die Zusendung von Informationen wird dann unmittelbar eingestellt.

11. Online-Streitbeilegung

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 


Vermieter:

Haus Waldesheim:
R. Przymusinski Immobilien GmbH
Göhrener Weg 37
18586 Middelhagen

Postanschrift:
Liebfrauenweg 34
13509 Berlin

Ferienhausanlage Lobbe und Villa Parkhaus:
Rosemarie Przymusinski
Liebfrauenweg 34
13509 Berlin

Landgasthof Deutsches Haus:
Cordula Przymusinski
Lange Str.23
38889 Hüttenrode

 

Stand: September 2013